Die einzelnen Klassen wählen aus Ihrer Elternschaft den Klassenelternbeirat und Klassenelternbeiratsvertreter. Gewählt wird in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für zwei Jahre, spätestens 6 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres. Alle Klassenelternbeiräte und Klassenelternbeiratsvertreter bilden gemeinsam den Schulelternbeirat . Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand für zwei Jahre. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen (siehe Hessisches Schulgesetz § 100ff - Elternrechte).
Ziele und Aufgaben
Wichtig für die gewählten Klassenelternbeiräte und Klassenelternbeiratsvertreter sind Gespräche mit der Klassenlehrerin beziehungsweise dem Klassenlehrer. Je besser das Verhältnis, umso erfolgreicher ist die gemeinsame Arbeit im Interesse der Kinder. Daher sollte der Elternbeirat regelmäßig Gespräche führen und versuchen, in offener Aussprache die anstehenden Fragen zu erörtern. Es ist deshalb empfehlenswert, gleich nach der Wahl einen Termin für ein erstes Gespräch mit der Lehrkraft zu vereinbaren. Was hier zum Verhältnis zwischen Elternbeiräten, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gesagt ist, gilt selbstverständlich auch für das Verhältnis zu den übrigen Lehrkräften und der Schulleitung beziehungsweise anderen Personen, die in der Schule eine Funktion ausüben.
So ergeben sich folgende typische Aufgaben für Klassenelternbeiräte:
Der Schulelternbeirat
Vorsitzende: Frau Pohl-Klimczak
Stellvertreter: Herr Franke
Schriftführer: Herr Kah
Die Schulkonferenz
Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz: Gemäß § 131 des Schulgesetzes besteht die Schulkonferenz der OUS aus 11 Mitgliedern. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Wahl von jeweils 5 Lehrern und 5 Eltern wird in getrennten Wahlversammlungen, der Gesamtkonferenz und der Schulelternbeiratssitzung, durchgeführt. Eltern, die nicht Mitglied des Schulelternbeirates sind, benötigen für Ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Wahl der Delegierten zur Wahl des Stadtelternbeirates: Die Schulelternbeiräte aller Schulen wählen aus ihrer Mitte die Delegierten zur Wahl des Stadtelternbeirats. Alle Delegierten wählen dann für zwei Jahre nach Schulformen getrennt die 19 Mitglieder des Stadtelternbeirats. Der SteB - Vorstand besteht aus 1 Vorsitzende/r, 1 stellv. Vorsitzende/r und 3 Beisitzern.
Otto-Ubbelohde-Schule
Sechsjährige Grundschule der Universitätsstadt Marburg
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